Regulierung

ART. 1 Reservierung

Alle Campingbesucher , Gaeste und Kinder muessen bei der Ankumft einen gueltigen Ausweiss fur jedes Familienmitglied oder Gruppe vorweisen.

(wir bitten Sie zukontrollieren, ob diese noch guelitg sind, sonst koennen wir Sir nicht auf dem Campingplatz aufnehmen; wer keinen Ausweiss hat, kann leider nicht auf dem Gelande bleiben.

Minderjaehrige werden aufgenommen, wenn Sie eine schriftliche Genehmigung von den Eltern haben.

Die Campingbesucher muessen ausserdem die Laenge Ihres Aufendhaltes angeben.

ART. 2 Minderjaehrige

Minderjaehrige sind nicht aufnehmbar, wenn Sie nicht von einem Erwaschsenen begleitet werden.

ART. 3 Anmeldung

Die Anmeldung ist persoenlich, nicht uebertragbar und sieht einen freien, beiderseitigen Vertrag vor.

Jede Mitteilung betreffend der Reservierung eines Aufendhaltes , muss schriftlich erfolgen (E-mail oder fax ).

Die Reservierung wird gueltig, in dem Moment, wenn die Daten der Bezahlung durch Ueberweisung oder Postanweisung, angekommen sind; Diese Anzahlung soll 50% vom

Gesamtbeitrag decken. Die Angaben der Anzahlung muessen innerhalb von 24 Stunden (Werktags ) und 48 Stunden (Feiertag) eintreffen, sonst ist die Reservierung ungueltig.

Fals die Angaben der Anzahlung nicht innerhalb dieser Zeit eingehen, verliert der Anfragender das Recht auf die Reservierung und wird in keinem Fall entschaedigt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass der zukuemftige Gast, nach dem Erhalt der Bestaetigung der Reservierung, alle Angaben der Ankumft und Abfahrt sorgsam ueberpruefen sollte,sowie persoenliche Angaben und andere Einzelheiten.

Im Fall einer Aufhebung der Reservierung wird die Anzahlung nicht zurueck gezahlt.

Fals der Aufendhalt kuerzer seinen sollte, als auf der Reservierung angegeben, git die Zahlungbetrag auf der Reservierung.

ART. 4 Ankumft / Abfahrt

Der Check- in wird ausschliesslich von 8°°-21°° Uhr fuer die Parzelle,;

von 16°°-21°° Uhr fuer die Wohneinheiten (es sei denn, es wurden mit der Direktion vorher andere Veinbarungen getroffen ).

Der Check-out wird nicht vor 8°° Uhr ausgefuehrt,und nicht spaeter als 10°° Uhr morgens am Tag der Abfahrt fur die Parzelle , sowie fuer die Wohneinheiten,( inclv. Mehrwertsteuer, wie mit der Direktion ausgemacht ). Nach dieser Zeit wird ein weiterer Tag angerechnet, weil imFall der naechsten Gaeste ein finanzieller und moralischer Verlust ensteht, die ihren Aufendhalt nicht zum abgesprochenen Zeitpunkt antreten konnten.

Das Bungalow ( Camper oder die Parzelle werden fuer den ankommenden Gast bis 24 °° Uhr am Ankumftstag frei gehalten, es sei denn ein schriftliches Schreiben das der Direktion zugekommen ist, verlaengert die angegebene Zeit.

Ist diese Zeit abgelaufen, wird der Vertrag fuer nichtig erklaert und darum kann die Direktion anders handeln und erneut, das Bungalow, Wohnmobil oder die Parzelle , vermieten.

ART. 5 Kaution

Bei der Ankunft fuer muss fuer das Bongalow/Wohnmobli eine Kaution von 200,00 Euro als Depot hinterlegt werden( im Fall von Haustieren wird die Direktion eine weitere Kaution verlangen, die bei der Ankumft festgelegt wird.

ART. 6 Haustiere

Kleine und mittelgrosse Hunde , (gegen eine Gebuehr) sind im Camper, im Wohnwagen und im Zelt zu jeder Jahreszeit erlaubt. Es ist Pflicht , das Imfbuch voezuweisen ; es ist ausserdem Pflicht den Ausweiss mit der Impfung Anittollwut, vorzuweisen.

Die Besitzer von Hunden muessen Ihre Tiere an der Leine mit Maulkorb halten und gelegndlich diese ausserhalb des Campingplatzes, auszufuehren. ( Fuer alle Faelle, tragen Sie eine Tuete und Handschuhe bei sich.

Wer sich nicht fuer die Sauberkeit seiner Tiere kuemmert wird mit 50,00 Euro bestraft und vom Campingplatz verwiesen.

Die Annahme von Hunden haengt von der Zahl der schon anwesenden Tieren auf dem Gelaende ab.

Wir weisen ausserdem darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, die Hunde waehrend der Sommermonate zum Strand mitzufuehren.

ART. 7 Bezahlung

Bei der Ankunft muss 50% vom Gesamtpreis fuer den Aufendhalt im Zelt, Wohnwagen oder Camper bezahlt werden; der Restbetrag muss einen Tag vor der Abfahrt bezahlt werden.

Fuer den Fall des Bungalows und W ohneinheiten muss der ganze Betrag am Ankumftstag bezahlt werden. Fals die Anzahlung nicht erfolgen sollte, kann die Direktion den Gast zurueck weisen. Im Fall fuer verspaetere Ankuemfte oder vorverlegten Abfahrten werden keine Rueckerstattung durchgefuehrt.

ART. 8 Wiederabgabe

Die Wohneinheit und die Parzelle muessen sauber und aufgeraeumt hinterlassen werden. Andernfals werden bei der Kaution 50.00 Euro von der Kaution einbehalten. Fuer die Parzelle sind es 20.00 Euro , die vom Gesamtpreis daraufhin mehr verlangt werden.

ART. 9 Ruhezeiten

Von 24°° Uhr - 8°° Uhr und von 14°° Uhr - 16°° Uhr sind die Ruhezeiten einzuhalten. Daraufhin ist das Einfahren und Rausfahren vom Campingplatzgelaende mit den eigenen Fahrzeugen. Ausserdem muessen alle laute Geraeusche sowie Laerm vermieden werden, die andere soehren koennten, welche ausruhen wollen.

ART. 10 Verbote

In jeder Stunde des Tages sind Laerm und laestige Geraeusche verboten; Fernsehgeraete und Radios koennen nur bei leiser Lautstaerke benutzt werden. Die Autobesitzer muessen im Schrittempo auf das Caempinggelaende fahren, ausserhalb der Mittagszeit.

Es ist ausdruecklich verboten, Fussball zuspielen oder mit dem Fahrrad zufahren, wenn es sich um Wettspiele handelt.

Kinder muessen immer von den Eltern begleitet werden, wenn diese die Ausruestung oder die Toilettenanlagen, benutzen.

Die Eltern sind fuer Ihre Kinder verantwortlich.

Die Direktion lehnt jede Verantwortung, ab.

Es ist verboten, Papier, Muell und Zigarettenstummel auf dem Boden zuwerfen.

Es ist verboten, Geschirr und Waesche ausserhalb der bestimmten, zweckmaessige Plaetze , zuwaschen.

ART. 11 Hygieneeinrichtungen

Die Hygieneeinrichtungen sind in centralen, in Gruppen angelegte Einrichtungen gebaut. Die eine korrekte Benutzung verlangt , auch gegenueber anderen Gaesten und die mit einigen elementaren Regeln verbunden sind.

Es ist verboten, die chemischen WC's, in den Toiletten des Campingplatzes auszuleeren. Die Uebertretung dieser Richtlinie wird mit 100,00 Euro bzw. je nach Schaden , bestraft. Diese muessen in den dafuer bestimmten Anlagen ausgeleert werden.

ART. 12 Die Erhaltung der Umwelt

Damit diese erhalten bleibt, bitten wir unsere Gaeste sich an folgenen Regeln zuhalten:

Schutz des Bodens:

es ist verboten ,Loecher oder Graben zugraben

es ist verboten, die Wartung ihrer Fahrzeuge auf dem Campinggelaende (zb. Oelwechsel Wechsel von Filtern usw.)

es ist verboten, den Verbruauch des Trinkwasser vom Campingplatz fuer die Autowaesche oder die Reinigung von der Veranda, zu benutzen.

es ist verboten , chemische Produkte und welche die fuer Personen und Umwelt schaedlich seinen koennten, auf dem Campingplatz zufuehren.

Respekt fuer die Natur:

es ist verboten, Vorhaenge (Planen von Baum zu Baum zuspannen,

es ist untersagt, Streucher, Rinde von Baeumen und Aesten abzuschneiden, oder Pflanzen und Baeume die sich auf dem Caempingplatzgelaende befinden, zubeschaedigen.

es ist verboten, heisses Wasser oder Waschmittel in der Naehe von Pflanzen zuschuetten.

es ist untersagt, den Boden in irgendeiner Art zu veraendern.

es ist verboten, Feuer direkt auf dem Boden zumachemn.

Muell entsorgen

es ist verboten, Muell oder Zigarettenstummel auf den Boden zuwerfen,

Der entstehender Muell muss inden entsprechenden Kontainer entsorgt werden, wobei man diese von Papier, Pappe Dosen aus Alluminium, sowie Glas, trennen sollte.

Fuer das Unterlassen dieser Richtlinie wird ein Bussgeld verlangt und vom Campingplatz verwiesen.

ART. 13 Bschwerden

Jede Art von Beschwerde muss dem Personal der Direktion bekannt gemacht werden, welcher alles nur moegliche unternehmen wird um schlimmeres zuverhindern.

ART. 14 Eigenverantwortung

Jeder Gast ist verpflichtet auf seine Gegenstaende aufzupassen. Die Direktion ist in keinem Fall dafuer verantwortlich, wenn Gegenstaende verloren oder gestohlen werden.

sowie , wenn parkende Autos beschaedigt werden.

ART. 15 Aufloesung des Vertrags von Seiten des Campingplatzes

Die Direktion nihnmt sich das Recht, einseitig den Vertrag zu unterbrechen, wenn der Gast die Ruhe des Campingplatzes stoert oder aufgrund eines Fehlverhaltens von seitens des Gastes gegenueber der Direktion bzw, der Campinggaeste.

Im Fall einer einseitigen Einstelliung des Vertrags, verliert der Gast die Gesamtsumme die bezahlt worden ist und wird in keinem Fall erstattet.

Die Direktion nihmt sich das Recht, jeden der fuer Vandalismus und Belaestigung verantwortlich ist, zu verweisen.

ART .16 Hinzugefuegte Bestimmungen

Die Direktion nihmt sich das Recht in jedem Moment eines Verdachts, Bestimmungen, Normen und Zeiten usw. , von diesen gebrauch zumachen, wo es noetig ist.

ART. 17

Jede Information des Besuchers wird ausschliesslich vom Personal des Campingplatzes Dal Pino behandelt, nur zum Zweck ,mit dem Gast in Verbindung zu bleiben.

Es ist verboten, die Daten des Besuchers weiter zu leiten gegenueber Personen , die nicht auf dem Campingplatz Dal Pino arbeiten. Das Personal ist verpflichtet sich an das Gesetz D. LGS N 196/2003, zuhalten.

Beim Eintritt oder Reservierung gehen wir davon aus, dass Sie diese Bestimmungen gelesen und akzeptiert haben.

Camping Dal Pino

Marina di Massa
Campingplatz

Campingplatz. Hallo, hwillkommen auf unserer Homepage


Wir sind zwei Schwestern, Guja und Augusta und seit 2008 haben wir uns entschlossen unseren Campingplatz zufuehren.
Als in den fuenfziger Jahre unser Grossvater dieses...

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